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Zeichnungsverfahren
Mit dem Zeichnungsschein können Aktien der REN-AG gezeichnet werden. Der Zeichnungsschein ist eigenhändig unterschrieben in Schriftform bei der REN-AG einzureichen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Ausgabe von bis zu 10.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem rechnerischen Nennwert in Höhe von jeweils EUR 100,00 je neuer Aktie. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 130,00 je neuer Aktie. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 650 (5 neue Aktien).
Nach Annahme des Zeichnungsantrags durch die Gesellschaft ist die Zeichnungssumme binnen 30 Tagen auf das folgende Konto der Gesellschaft einzubezahlen: ReEnergie Niederrhein AG, Konto-Nr. 133 6580 010 bei der Volksbank Brüggen-Nettetal eG, BLZ: 310 621 54.
Pro Aktionär wird eine Sammelurkunde über die erworbenen Aktien ausgestellt. Jeder Aktionär hat das Recht, die Ausgabe mehrerer Aktienurkunden auf seine Kosten zu verlangen. Dieses Recht ist jedoch begrenzt darauf, dass mindestens 200 Aktien in der Urkunde zusammengefasst werden. Aus aktienrechtlichen Gründen geschieht dies erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.
Zeichnungsschein der REN-AG
Wertpapierprospekt der REN-AG
Satzung der ReEnergie Niederrhein AG |
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